Rechtsprechung
VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- zvr-online.com
Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 BeamtStG, § 15 Abs. 3 LBG NRW
"Tätowierung als Eignungsmangel für den Polizeivollzugsdienst" - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Großflächige Tätowierungen an den Armen als Eignungsmangel für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen
- beck-blog (Kurzinformation)
Abgelehnt wegenTätowierung
- beck-blog (Kurzinformation)
Abgelehnt wegen Tätowierung
- lawblog.de (Kurzinformation)
Überzogene Individualität
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beidarmige Tätowierungen bei der Polizei
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Polizeiausbildung - Ein Bewerber mit Tätowierungen
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Polizeidienst - Bewerber mit Tattoos darf am Auswahlverfahren teilnehmen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen
- haufe.de (Kurzinformation)
Einstellung oder Entstellung? Tätowierung oder Piercing als Ablehnungsgrund eines Bewerbers
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Polizeiberuf steht auch Bewerber mit Tätowierungen offen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Freund und Helfer dürfen tätowiert sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen - Angesichts des gesellschaftlichen Wandels stellt Tätowierung nicht zwingend Grund für mangelnde Eignung dar
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12
Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den …
Auszug aus VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12
In dem bereits anhängigen Klageverfahren gleiches Rubrums VG Aachen - 1 K 1518/12 - kann der Antragsteller die Teilnahme an dem diesjährigen Testverfahren nicht rechtzeitig erreichen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 6 B 48/07
Zulassung von Bewerbungen um eine Lehrerstelle von Laufbahnwechslern nur zu …
Auszug aus VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12
Diese Auswahlkriterien gelten in gleicher Weise für ein vorgeschaltetes Testverfahren, mit welchem der künftige Dienstherr das Vorliegen der Eignungs- und Befähigungskriterien im Vorfeld der Berufung in ein Beamtenverhältnis möglichst zuverlässig in Erfahrung bringen möchte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2007 - 6 B 48/07 -, juris.
- VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei …
In diesem Sinne hat etwa das Verwaltungsgerichts Aachen mit Beschluss vom 31. Juli 2012, 1 L 277/12, festgestellt, dass sich sowohl in der Bevölkerung insgesamt, aber auch im Polizeivollzugsdienst, die gesellschaftlichen Vorstellungen über Tätowierungen nicht unerheblich geändert haben dürften. - VGH Hessen, 09.07.2014 - 1 B 1006/14
Tätowierung im Eignungsauswahlverfahren zum Polizeivollzugsdienst der …
Eine andere Einschätzung ergibt sich auch nicht zwingend aus der von der Antragstellerin ins Feld geführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (…Beschluss vom 14. Februar 2002, - 9 G 411/02 -, juris, Rn. 8) und des Verwaltungsgerichts Aachen (Beschluss vom 31. Juli 2012, - 1 L 277/12 -, juris, Rn. 7), die ihre (gegenteilige) Einschätzung zur Verbreitung und Akzeptanz von Tätowierungen nicht näher begründet haben. - VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14
Tätowierung als Eignungsmangel
Dies ist der Antragstellerin mit Blick auf das in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht auf freie Wahl des Berufs, aber auch in Ansehung des in Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtsgleich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht zuzumuten (so zutreffend VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, abgedruckt bei juris).Im Ergebnis nichts anderes gilt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VG Aachen (Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, Urteil vom 29.11.2012 - 1 K.
- VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 778/14
Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.; Zur Frage, wann …
vgl. VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 23. August 2013 - 19 L 993/12 -, juris Rn. 20; VG Weimar, Beschluss vom 13. August 2012 - 4 E 824/12 We -, juris Rn. 25; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8.Gegen die Annahme eines Eignungsmangels auch bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen von Polizeivollzugsbeamten: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7; Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276 (281); Muckel, Einstellung in den Polizeidienst trotz Tätowierung, JA 2013, 238.Ebenso bezüglich eines Polizeivollzugsbeamten, der sein Haar in Form eines ungefähr 15 cm über den Hemdkragen reichenden sog. Pferdeschwanzes trug: BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn.29.Kein Einstellungshindernis bei "dezenten" Tätowierungen: VG Köln, Beschluss vom 23. August 2013 - 19 L 993/12 -, juris Rn. 12 ff; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 L 150/14 - (n.v.), bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 6 B 523/14 -, juris Rn. 9; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 67.Für einen Eignungsmangel bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen: Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116 (120 ff.); VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 52 ff. und 68, allerdings unter Hervorhebung der Aufgaben der Bundespolizei, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 B 1006/14 -, juris, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend.
- VG Arnsberg, 20.08.2014 - 2 L 795/14
Einstweilige Anordnung eines Bewerbers für den gehobenen Polizeivollzugsdienst …
Eine andere Einschätzung ergibt sich auch nicht zwingend aus der Rechtsprechung des VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8, und des VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7, die ihre gegenteilige Einschätzung zur Verbreitung und Akzeptanz von Tätowierungen nicht näher begründet haben. - VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis …
Es finden sich aber immer mehr, vor allem jüngere Menschen, die sich in dieser auffälligen Weise und für alle sichtbar tätowieren lassen (so auch: VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, juris - dort zu von den Schultern bis zu den Unterarmen reichenden Tätowierungen eines Einstellungsbewerbers). - VG Sigmaringen, 26.08.2015 - 5 K 2479/15
Ein Eignungsmangel kann bei einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst in einem …
Das Abwarten ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung des in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf freie Wahl des Berufs, aber auch in Ansehung des in Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtsgleich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht zuzumuten (so auch VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -). - VG Köln, 16.04.2018 - 19 K 5721/17 Zur Begründung verweist der Kläger unter anderem auf die Entscheidungen in den ihn betreffenden Verfahren VG Aachen 1 K 1518/12, 1 L 277/12 und 1 L 423/13.